Hauptanliegen der Pfarrgemeinschaft ist die gemeinsame Feier der Sonntagsmesse (II. Vatikanische Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 42).

Die Pfarrei ist eine von einem katholischen Priester ("Pfarrer") im Auftrag vom Bischof geleitete räumlich und territorial abgegrenzte Gemeinde. Sie ist die konkrete Gestalt der Kirche vor Ort. Dem Wortsinn nach ist die Pfarrei (das griechische Wort ist pároikos) die "Gemeinde von Fremden an einem Ort, die ihr Bürgerrecht im Himmel haben". Die Pfarrei ist Teil eines Bistums, das von einem Bischof geleitet wird. Für den Gläubigen soll "Kirche" in der Pfarrei erlebt werden, an dem Ort, an dem die Gläubigen leben, vor allem in der Feier der Eucharistie, zu der sie sich versammeln. Die Pfarreien sind die notwendigen Untergliederungen eines Bistums, denn sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verbreitete sichtbare Kirche dar.
Im praktischen Bewusstsein der Gläubigen wird die Pfarrei aber mehr als "Tankstelle" für geistliche Bedürfnisse verstanden. In einer Pfarrei als einer "Pilgergruppe auf Erden" müssen die Glieder aber ebenso sehr geben wie nehmen; selbst im Gottesdienst und im außergottesdienstlichen Raum gilt dieses Gesetz gleichermaßen (z. B. Caritas).
